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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

§3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote von vitamedes KG sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes oder mit der Bestätigung des Auftrages durch die vitamedes KG zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(2) Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung der vitamedes KG.

§4 Lieferungen

(1) Vom Kunden gewünschte Liefer- und Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von der vitamedes KG schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstlieferung der vitamedes KG.

(2) Falls keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, nimmt vitamedes KG den Versand nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für den Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(3) Die vitamedes KG behält sich die Möglichkeit der Teillieferung vor, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden offensichtlich kein Interesse.

§5 Liefer- und Leistungszeitangaben

(1) Der Beginn der von vitamedes KG angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Für die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die aponovis GmbH die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

(3) Soweit der Kunde in Annahmeverzug gerät oder er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist die vitamedes KG berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen erstattet zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen der vorstehenden Klausel vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Die vitamedes KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 286 II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. vitamedes KG haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von vitamedes KG zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde geltend machen kann, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist.

(6) Die vitamedes KG haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf einer von vitamedes KG zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist der aponovis GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug bzw. die Unmöglichkeit der Leistung nicht auf einer von vitamedes KG vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn keiner der in Abs. 9 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(7) vitamedes KG haftet schließlich auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Im Übrigen haftet die vitamedes KG im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als auf 10 % des Lieferwertes; im Fall der Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes des Lieferwertes.

(9) Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht im Falle des Lieferverzugs bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. nicht in Fällen der Unmöglichkeit der Leistung, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben diesem vorbehalten.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Siershahn ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten.

(3) Die Rechnungsprüfung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen, ansonsten gilt die Rechnung als akzeptiert.

(4) Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig ohne Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(5) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

(6) Bei Zahlungsverzug kann die vitamedes KG Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen von vitamedes KG vorübergehend zurückgehalten werden.

(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der vitamedes KG mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von vitamedes KG schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§7 Mängelansprüche

(1) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft; in einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.

(4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann die vitamedes KG nach ihrer Wahl die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung ist die vitamedes KG verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(6) Die vitamedes KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anwender Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von vitamedes KG beruhen. Soweit der vitamedes KG keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die vitamedes KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen

(9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 3 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

§8 Haftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung der vitamedes KG gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§9 Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche von vitamedes KG – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, das Eigentum von vitamedes KG.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der vitamedes KG bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. vitamedes KG nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. vitamedes KG ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, vitamedes KG die abgetretene Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmer die Abtretung anzuzeigen.

(3) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für vitamedes KG vor, ohne dass hieraus für vitamedes KG Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der vitamedes KG gehörenden Waren erwirbt vitamedes KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für die vitamedes KG.

(4) Zur Sicherung der Forderungen von vitamedes KG gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an die vitamedes KG ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. vitamedes KG nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die vitamedes KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die vitamedes KG erklärt dies schriftlich.

(6) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, Leipzig.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser vitamedes KG AGB beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die AGB der vitamedes KG eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

(5) Sofern der Anwender ebenfalls AGB verwendet und sich diese mit denen der vitamedes KG inhaltlich decken, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender einzelner Regelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die AGB des Kunden Regelungen enthalten, die in diesen AGB der vitamedes KG nicht enthalten sind.

Enthalten vorliegende vitamedes KG AGB Regelungen, die in den AGB des Anwenders / Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Regelungen der AGB von vitamedes KG.